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Gelte ich als arbeitnehmerähnlich, wenn ich viele wechselnde Auftraggeber habe?

günstig für Auftragnehmer betrifft freie Mitarbeiter, Auftragnehmer, Unternehmer, Arbeitgeber
Nein. Entscheidend ist, ob Sie wirtschaftlich unselbständig sind, also von einem oder von mehreren bestimmten Unternehmen abhängen. Wer für eine unbegrenzte, ständig wechselnde Zahl von Auftraggebern arbeitet, ist nicht arbeitnehmerähnlich. Auf die Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, die steuerliche Behandlung oder einen eigenen Gewerbeschein kommt es nicht an.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist entscheidend das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit und daher die Abhängigkeit von einem oder mehreren bestimmten, nicht aber von einer unbegrenzten, ständig wechselnden Anzahl von Unternehmern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 22.

Im Gesetz

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