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Genügt ein einzelnes Merkmal für ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis?

betrifft freie Dienstnehmer, Auftragnehmer, Auftraggeber
Die Umstände, die für oder gegen ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis sprechen, dürfen nicht einzeln herausgegriffen werden. Es kommt auf das Gesamtbild an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die für und gegen die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses sprechenden Umstände sind nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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