Wann bin ich wirtschaftlich abhängig wie ein Arbeitnehmer?
günstig für Auftragnehmer betrifft freie Dienstnehmer, Auftragnehmer, Auftraggeber
Arbeitnehmerähnlichkeit liegt vor allem dann vor, wenn Sie regelmäßig Arbeit leisten, auf dieses Entgelt für Ihren Lebensunterhalt angewiesen sind und Ihre Arbeit nicht in einem eigenen selbstständigen Betrieb, sondern wirtschaftlich untergeordnet für die Zwecke eines anderen verrichten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohnung angewiesen ist und ihre Arbeit nicht in einem selbständigen eigenen Betrieb, sondern in wirtschaftlicher Unterordnung für die Zwecke eines anderen leistet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das ist bei einem Mehrfachagenten nicht der Fall.OGH 4 Ob 142/21t, 25.01.2022
- Hier: Tankstellenpächter.OGH 8 ObA 57/06z, 13.07.2006
- Hier verneint, da ein eigener, organisatorisch von der Gemeinschuldnerin völlig getrennter Betrieb vorlag.OGH 8 ObS 1/96, 08.02.1996
- § 48 ASGG.OGH 8 ObS 25/94, 16.03.1995
- Hier verneint, dass eine dauernde Bindung an ein oder mehrere bestimmte Unternehmen nicht bestand.OGH 8 ObS 25/94, 16.03.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 9 ObA 95/23w, 14.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 142/21t, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 19/17k, 24.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 51 · Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbegriff
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