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Wann bin ich wirtschaftlich abhängig wie ein Arbeitnehmer?

günstig für Auftragnehmer betrifft freie Dienstnehmer, Auftragnehmer, Auftraggeber
Arbeitnehmerähnlichkeit liegt vor allem dann vor, wenn Sie regelmäßig Arbeit leisten, auf dieses Entgelt für Ihren Lebensunterhalt angewiesen sind und Ihre Arbeit nicht in einem eigenen selbstständigen Betrieb, sondern wirtschaftlich untergeordnet für die Zwecke eines anderen verrichten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 14.02.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Arbeitnehmerähnlichkeit ist vor allem bei einer gewissen Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung gegeben, sofern die betreffende Person zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (jedenfalls auch) auf diese Entlohnung angewiesen ist und ihre Arbeit nicht in einem selbständigen eigenen Betrieb, sondern in wirtschaftlicher Unterordnung für die Zwecke eines anderen leistet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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