Werde ich automatisch Mitarbeiter der Firma, in der ich arbeite?
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Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050887 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 51/17h, 29.05.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
AMFG §9 Abs4; AMFG §9 Abs5; AMFG §48
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer Arbeitskräfte überlässt, muss das wirtschaftliche Wagnis eines Unternehmers tragen, auch das Risiko, die vereinbarte Arbeitszeit auszulasten. Vereinbart Ihr Arbeitgeber, dass er nur für die Zeit im Betrieb des Beschäftigers zahlt, trägt er dieses Risiko nicht mehr und es liegt keine erlaubte Überlassung vor.
Ja. Eine Vereinbarung, nach der der Beschäftigerbetrieb dem Überlasser eine Strafe zahlen muss, wenn er einen früher überlassenen Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden beschäftigt, ist verboten und deshalb unwirksam. Auf die Bezeichnung der Zahlung, etwa Ablöse, Provision oder Rekrutierungsaufwand, kommt es nicht an.