Zum Inhalt springen

Wird die Günstigkeit für mich persönlich geprüft?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob eine Regelung günstiger ist, wird bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips grundsätzlich anhand des Einzelfalls des betroffenen Arbeitnehmers beurteilt. Es kommt also auf Ihre eigene Lage an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips ist grundsätzlich auf den Einzelfall des betroffenen Arbeitnehmer abzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Günstigkeitsvergleich bei Sondervereinbarungen

Ob eine mit Ihnen getroffene Sondervereinbarung für Sie günstiger ist als der Kollektivvertrag, wird nach der Rechtslage im Zeitpunkt beurteilt, in dem Sie die Vereinbarung geschlossen haben. Spätere Verbesserungen durch einen erst danach entstandenen Kollektivvertrag ändern daran nichts.

günstig für Arbeitgeber Fehlende Regelung im Kollektivvertrag

Fehlt im Kollektivvertrag eine Regelung zu einem Punkt, ist das noch keine für Sie günstigere Regelung. Aus dem bloßen Schweigen lässt sich kein Vorteil ableiten. Es kommt darauf an, was tatsächlich geregelt ist.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Maßstab beim Günstigkeitsvergleich
Arbeitsrecht · Gruppenvergleich beim Günstigkeitsprinzip
Arbeitsrecht · Neuer Kollektivvertrag verdrängt alten