Entscheidet meine eigene Meinung, ob eine Regelung günstiger ist?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Beim Vergleich zweier Regelungen kommt es auf die Einzelfälle der betroffenen Arbeitnehmer an. Was Sie oder Ihr Arbeitgeber persönlich für besser halten, ist dabei nicht ausschlaggebend. Geprüft wird nach objektiven sozialpolitischen Wertmaßstäben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Bei der praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips ist grundsätzlich auf die Einzelfälle der betroffenen Arbeitnehmer abzustellen; maßgeblich sind nicht Meinung oder Vorstellungswelt der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sondern es ist nach objektiven sozialpolitischen Wertmaßstäben zu prüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Beurteilung der Günstigkeit kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung der Betroffenen an; der Günstigkeitsvergleich hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen.OGH 9 ObA 224/00g, 23.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 8 ObA 12/25k, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 78/20s, 25.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 53/18m, 25.06.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 112/17m, 21.03.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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