Kann ich wegen Beleidigung eines Arbeitskollegen entlassen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zweck der Bestimmung des § 82 Abs 1 lit g GewO ist vor allem die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Betrieb. Aus dieser Sicht kommt einem Fehlverhalten gegenüber einem Geschäftspartner des Arbeitgebers – auch wenn dieser in regelmäßigen Abständen in den Betrieb kommt – in Bezug auf den Normzweck nicht die gleiche Bedeutung zu wie einem Angriff auf einen Arbeitskollegen. Eine Ausweitung des Entlassungstatbestands auch auf Ehrenbeleidigungen gegenüber Kunden des Arbeitgebers in Analogie würde eine planwidrige Lücke voraussetzen, wofür es keine Anhaltspunkte gibt.OGH 8 ObA 22/19x, 27.06.2019
- Eine nicht beim Arbeitnehmer beschäftigte Person, etwa ein Lieferant oder sonstiger Geschäftspartner, kann nicht den "übrigen Hilfsarbeitern" gleichgehalten werden. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 207/90, 26.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 22/19x, 27.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 53 · Passives Wahlrecht
- ArbVG § 115 · Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch erhebliche Ehrverletzungen rechtfertigen keine Entlassung, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen. Das gilt etwa bei einer Provokation durch den Dienstgeber oder bei einer situationsbedingten Fehlreaktion.
Auch eine schwere Beleidigung rechtfertigt die Entlassung nicht immer. Sie kann entschuldbar sein, wenn Sie sich über ein vorangegangenes Verhalten aufgeregt haben, sich gegen einen aus Ihrer Sicht ungerechten Vorwurf wehrten, lange im Betrieb sind oder der Vorfall einmalig geblieben ist.