Reicht eine einzige schwere Beleidigung für eine Entlassung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja, das kann genügen. Auch eine einmalige empfindliche Beleidigung kann eine Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt rechtfertigen. Anders ist es, wenn Umstände vorliegen, die die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 15.05.2019 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Auch eine einmalige empfindliche Beleidigung kann einen Entlassungsgrund oder Austrittsgrund darstellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 50 Abs 2 lit b DO.OGH 9 ObA 29/19h, 15.05.2019
- Zumindest im Fall des vorzeitigen Austritts unterliegen auch Abfertigung und Urlaubsentschädigung dem Verschuldensausspruch gem § 32 AngG.OGH 8 ObA 116/98m, 17.09.1998
- Wenn es an Umständen fehlt, die diese Beleidigung noch als entschuldbar erscheinen lassen.OGH 4 Ob 101/81, 29.09.1981
- Vorwurf einer strafbaren Handlung.OGH 4 Ob 4/79, 27.03.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 9 ObA 29/19h, 15.05.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Entschuldbare Ehrverletzung im Betrieb
Arbeitsrecht · Beleidigung als Entlassungsgrund
Arbeitsrecht · Beleidigung als Entlassungsgrund
Arbeitsrecht · Beschimpfung als Entlassungsgrund
Arbeitsrecht · Entlassung wegen Beleidigung im Zorn