Zum Inhalt springen

Kann bei meinem Dienstvertrag vom Gesetz abgewichen werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete, öffentliche Einrichtungen
Für Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften und ihren Einrichtungen legen eigene Gesetze den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags fest, insbesondere das Entgelt. Davon kann weder durch Kollektivvertrag noch durch Betriebsvereinbarung noch durch Ihren Einzelvertrag abgewichen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Eine Gruppe von Gesetzen, zu denen das VBG und das DorotheumsG gehören, ist dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften oder von solchen verwalteten Instituten den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrages, insbesondere den dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltsanspruch, zwingend, also weder durch KollV, noch Betriebsvereinbarung noch Einzeldienstvertrag abdingbar, festlegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 16.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kollektivvertrag als Muster im Dienstvertrag

Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.

günstig für Arbeitgeber Abweichung von der Dienstordnung

Solche Dienstbestimmungen sind eine Vorlage, die den einzelnen Verträgen zugrunde gelegt wird. Von dieser Vorlage darf durch eine Vereinbarung im Einzelfall abgewichen werden, auch zu Ihrem Nachteil. Das gilt besonders bei Vergünstigungen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Nachgiebige Regelungen im Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Sondervertrag im öffentlichen Dienst
Arbeitsrecht · Zwingende Einstufungsvorschriften
Arbeitsrecht · Sondervertrag und gesetzliche Entlohnung