Kann bei meinem Dienstvertrag vom Gesetz abgewichen werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tir LBedG.OGH 9 ObA 112/22v, 19.12.2022
- Hier: K-LVBG 1994.OGH 9 ObA 119/20w, 24.02.2021
- Hier: Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 und Wiener Bedienstetengesetz.OGH 9 ObA 93/20x, 17.12.2020
- Hier: Stmk G-VBG.OGH 9 ObA 121/18m, 27.02.2019
- Der zwingende Charakter der Einstufungs- und Entlohnungsvorschriften des VBG besagt aber nicht, dass der Vertragsbedienstete nach Beendigung einer einvernehmlich befristeten, höherwertigen (als dienstvertraglich vereinbarten) Tätigkeit weiterhin einen Anspruch auf diese höherwertige Verwendung und/oder höhere Entlohnung hat.OGH 9 ObA 99/14w, 18.12.2014
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Innsbrucker VBG.OGH 9 ObA 101/14i, 27.11.2014
- Hier: Oö GDG 2002.OGH 9 ObA 170/13k, 29.01.2014
- Die Rechte und Pflichten von Vertragsbediensteten können vielmehr nur unter den im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen geändert werden.OGH 9 ObA 170/13k, 29.01.2014
- Die Dienstrechtsgesetze für öffentlich Bedienstete sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für die Dienstverhältnisse zu bestimmten Körperschaften den wesentlichen Inhalt des Dienstvertrags grundsätzlich zwingend, also weder durch Kollektivvertrag noch Betriebsvereinbarung noch Einzeldienstvertrag abdingbar, festlegen.OGH 9 ObA 170/13k, 29.01.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050823 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 16.
- OGH 8 ObA 26/25v, 20.05.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 10/25y, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 72/23p, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 112/22v, 19.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 24/21v, 03.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 104/20g, 03.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 119/20w, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 117/20v, 18.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 86/20t, 17.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.
Solche Dienstbestimmungen sind eine Vorlage, die den einzelnen Verträgen zugrunde gelegt wird. Von dieser Vorlage darf durch eine Vereinbarung im Einzelfall abgewichen werden, auch zu Ihrem Nachteil. Das gilt besonders bei Vergünstigungen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind.