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Darf ich auf gesetzliche Ansprüche verzichten, wenn ich dafür etwas bekomme?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Auch wenn Sie auf einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch verzichten, kann die Vereinbarung wirksam sein, sofern Sie dadurch im Ergebnis günstiger gestellt werden. Das Günstigkeitsprinzip lässt solche sinnvollen vertraglichen Gestaltungen zu, etwa einen Verzicht gegen Entgelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Auch bei Verzicht auf unabdingbare gesetzliche Ansprüche greift das Günstigkeitsprinzip des § 3 Abs 1 ArbVG durch und ermöglicht sinnvolle vertragliche Gestaltungen (hier: entgeltlicher Verzicht, durch den die Arbeitnehmer im Ergebnis günstiger gestellt wurden).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verzicht und Vergleich im laufenden Arbeitsverhältnis

Auf Ansprüche, die Ihnen zwingend zustehen, können Sie während des aufrechten Arbeitsverhältnisses nicht wirksam verzichten. Sie können sich darüber aber vergleichen, wenn damit strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden. Ein solcher Vergleich lässt sich nur nach den allgemeinen Regeln anfechten.

günstig für Arbeitgeber Vergleich bei Ende des Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschließende Vereinbarung über alle gegenseitigen Ansprüche treffen, gilt das als Vergleich. In einem solchen Vergleich können Sie auch auf Ansprüche verzichten, auf die Sie sonst nicht verzichten könnten. Entscheidend ist, ob der Nachteil durch Vorteile an anderer Stelle aufgewogen wird, etwa durch die Klärung einer unsicheren Lage.

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