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Kann ich im laufenden Job auf Ansprüche verzichten?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Auf Ansprüche, die Ihnen zwingend zustehen, können Sie während des aufrechten Arbeitsverhältnisses nicht wirksam verzichten. Sie können sich darüber aber vergleichen, wenn damit strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden. Ein solcher Vergleich lässt sich nur nach den allgemeinen Regeln anfechten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Nur einen Verzicht auf unabdingbare Ansprüche kann der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses nicht wirksam abgeben. Er kann sich jedoch über an sich unverzichtbare Ansprüche auch während des aufrechten Dienstverhältnisses wirksam vergleichen, wenn dadurch strittige oder zweifelhafte Ansprüche bereinigt werden; ein solcher Vergleich kann nur nach den allgemeinen Regeln angefochten werden. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verzicht gegen Gegenleistung im Arbeitsrecht

Auch wenn Sie auf einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch verzichten, kann die Vereinbarung wirksam sein, sofern Sie dadurch im Ergebnis günstiger gestellt werden. Das Günstigkeitsprinzip lässt solche sinnvollen vertraglichen Gestaltungen zu, etwa einen Verzicht gegen Entgelt.

günstig für Arbeitnehmer Verzicht auf kollektivvertragliche Ansprüche

Nein. Ein Verzicht auf einen Anspruch, den Ihnen der Kollektivvertrag zusichert, ist eine für Sie ungünstigere Sondervereinbarung und deshalb ungültig.

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