Kann ich im laufenden Job auf Ansprüche verzichten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vergleich über Abfertigungsansprüche „alt“.OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021
- Gleiches gilt für einen Verbraucher.OGH 8 Ob 108/17s, 25.10.2017
- Die ausnahmsweise Zulässigkeit eines Verzichts auf unabdingbare Ansprüche kann auch nicht aus einem Vergleich abgeleitet werden.OGH 9 ObA 57/05f, 25.01.2006
- Werden jedoch weder strittige noch zweifelhafte Ansprüche bereinigt, kann die ausnahmsweise anerkannte Zulässigkeit eines Verzichtes auf unabdingbare Ansprüche nicht aus einem Vergleich abgeleitet werden.OGH 9 ObA 301/01g, 27.03.2002
- Hier: Gewährung einer Abfertigung trotz Selbstkündigung des Dienstnehmers bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Erfolgsprämie.OGH 9 ObA 89/98y, 20.05.1998
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 33/91, 19.06.1991
- Hier: Abfertigung.OGH 9 ObA 315/90, 16.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 27.
- OGH 9 ObA 108/21d, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 87/20i, 24.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 59/17k, 20.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 17/17s, 24.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 11/16z, 29.03.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1380
- ABGB § 1444
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 40
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn Sie auf einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch verzichten, kann die Vereinbarung wirksam sein, sofern Sie dadurch im Ergebnis günstiger gestellt werden. Das Günstigkeitsprinzip lässt solche sinnvollen vertraglichen Gestaltungen zu, etwa einen Verzicht gegen Entgelt.
Nein. Ein Verzicht auf einen Anspruch, den Ihnen der Kollektivvertrag zusichert, ist eine für Sie ungünstigere Sondervereinbarung und deshalb ungültig.