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Bedeutet Betrieb in jedem Arbeitsgesetz dasselbe?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nein. Der Begriff des Betriebs aus dem Betriebsverfassungsrecht gilt nicht automatisch für andere Gesetze. Ob er übertragen werden kann, hängt vom Zweck des jeweiligen Gesetzes ab, etwa bei den Regeln über die Kündigung einer großen Zahl von Beschäftigten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Der Betriebsbegriff der Betriebsverfassung findet im Arbeitsrecht keine schematische bzw generelle Anwendung. Eine analoge Heranziehung des § 34 Abs 1 ArbVG hängt von der nach Gesetzeslage und Interessenlage vorzunehmenden Wertung ab, inwieweit der Betriebsbegriff der Betriebsverfassung auf andere Gesetze anwendbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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