Kann ich den Betriebsübergang bis zum Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
In der Regel nicht. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb begründet diese Frage meist keine erhebliche Rechtsfrage, und der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nicht mehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ob ein Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG vorliegt, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und begründet demzufolge regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 9 ObA 81/19f, 23.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 17/18t, 24.07.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 13/18x, 29.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 136/16i, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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