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Muss neu entschieden werden, ob unsere Arbeitsstätte ein Betrieb ist?

betrifft Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber
In einem eigenen Verfahren wird entschieden, ob eine Arbeitsstätte ein Betrieb ist. Das ist die Hauptfrage; ob die Regeln über die Betriebsverfassung anzuwenden sind, wird dabei nur als Vorfrage geprüft. Ändert sich nur diese Vorfrage, muss keine neue Entscheidung eingeholt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Mit der Entscheidung nach § 34 Abs 2 Satz 1 ArbVG wird als Hauptfrage entschieden, ob eine Arbeitsstätte ein Betrieb ist, hingegen lediglich als Vorfrage, ob der 2. Teil des ArbVG anzuwenden ist. Daher muß bei Änderung in letzter Hinsicht nicht gemäß § 34 Abs 2 Satz 2 ArbVG eine neue Entscheidung gemäß § 34 Abs 2 Satz 1 ArbVG eingeholt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051038 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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