Darf der Betriebsrat trotz angefochtener Wahl weiterarbeiten?
günstig für Betriebsrat betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Wird eine Betriebsratswahl angefochten, bleibt der gewählte Betriebsrat bis zur Entscheidung des Gerichts im Amt und muss alle nötigen Handlungen setzen. Die Anfechtung allein vernichtet seine Handlungen nicht. Erst die Entscheidung des Gerichts beendet die Amtszeit vorzeitig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Im Fall der Anfechtung trifft das Gericht eine rechtsgestaltende Entscheidung. Bis zu dieser rechtsgestaltenden Entscheidung bleibt die Funktionsperiode des Betriebsrates weiter aufrecht. Der neugewählte Betriebsrat ist verpflichtet, alle erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen. Die Wahlanfechtung führt nicht zu deren Vernichtung. Erst die Entscheidung des Gerichtes beendet die Tätigkeitsperiode des Betriebsrates vorzeitig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 9 ObA 154/21v, 20.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 117/17x, 28.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 59 · Anfechtung
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