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Bleibt mein Kündigungsschutz, wenn die Betriebsratswahl für ungültig erklärt wird?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja, aber nur befristet. Bis zur Ungültigerklärung übt auch ein ungültig gewählter Betriebsrat sein Amt aus; die Entscheidung des Gerichts wirkt erst ab ihrer Wirksamkeit und nicht auf die Wahl zurück. Ihr besonderer Schutz endet daher drei Monate nach dem Erlöschen Ihrer Mitgliedschaft.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.01.2025 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1996)

Auch der ungültig gewählte Betriebsrat übt bis zur Ungültigerklärung der Betriebswahl Betriebsratsfunktionen aus, sodaß sein sich aus den §§ 120 bis 122 ArbVG ergebender Schutz drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet. Die rechtsgestaltende Entscheidung des Gerichtes wirkt nämlich nicht auf die Wahl zurück, sondern ex nunc.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anfechtung der Betriebsratswahl nach Entlassung

Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.

günstig für Arbeitgeber Anfechtung der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Nein. Haben Sie den Betriebsrat gar nicht um die Anfechtung Ihrer Kündigung ersucht, geht das Recht zur Anfechtung nicht auf Sie über. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich später herausstellt, dass der Betriebsrat einem solchen Ersuchen ohnehin nicht entsprochen hätte.

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