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Gilt eine Betriebsratswahl, die niemand angefochten hat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Wurde die Wahl des Betriebsrats nicht erfolgreich angefochten, ist sie wirksam. Dass die Arbeitsstätte gar kein Betrieb ist, ändert dann nichts an Bestand und Dauer der Tätigkeit des Betriebsrats.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 17.01.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Mangels einer erfolgreichen Anfechtung der Betriebsratswahl ist die Wahl wirksam. Die fehlende Betriebseigenschaft der Arbeitsstätte hat auf die Bestandsdauer und Tätigkeitsdauer des Betriebsrats keinen Einfluß.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anfechtung der Betriebsratswahl nach Entlassung

Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.

günstig für Arbeitgeber Anfechtung der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Nein. Haben Sie den Betriebsrat gar nicht um die Anfechtung Ihrer Kündigung ersucht, geht das Recht zur Anfechtung nicht auf Sie über. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich später herausstellt, dass der Betriebsrat einem solchen Ersuchen ohnehin nicht entsprochen hätte.

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