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Wer gilt als Inhaber des Betriebs, in dem ich arbeite?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Betriebsinhaber ist, wer über die Arbeitsstätte verfügen kann und mit den vorhandenen Mitteln die Arbeitsergebnisse verfolgt. Auf die Rechtsform oder das unternehmerische Ziel kommt es nicht an. Der Betriebsinhaber muss nicht dieselbe Person sein wie Ihr Arbeitgeber.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Als Betriebsinhaber ist anzusehen, wer über die Arbeitsstätte verfügen kann und daher auch in der Lage ist, durch zweckentsprechenden Einsatz der vorhandenen technischen und immateriellen Mittel Arbeitsergebnisse zu verfolgen. Die rechtliche Beschaffenheit des über die Arbeitsstätte Verfügungsberechtigten ist ebenso irrelevant wie die Beschaffenheit der unternehmerischen Zielsetzung. Der Betriebsinhaber muss mit dem arbeitsvertragsrechtlichen Arbeitgeber nicht ident sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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