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Wer muss zahlen und abrechnen, wenn ein Betrieb meine Rechte nutzt?

günstig für Rechteinhaber betrifft Unternehmer, Rechteinhaber, Urheber, Markeninhaber
Das Entgelt zahlen und die Abrechnung legen muss der Inhaber des Unternehmens. Inhaber ist jene Person oder Gesellschaft, die den Betrieb aufgrund eigener Berechtigung und im eigenen Namen führt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts wie auch die Pflicht zur Rechnungslegung trifft den Inhaber des Unternehmens. Inhaber des Unternehmens ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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