Zum Inhalt springen

Woran erkennt man einen Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinn?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ein Betrieb setzt sich aus mehreren Merkmalen zusammen. Dazu gehören der Inhaber, die Betriebsmittel, die Beschäftigten, der Zweck, eine einheitliche Organisation und die Dauerhaftigkeit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Wesenselemente des Betriebs sind der Betriebsinhaber, die Betriebsmittel, die Beschäftigten, der Betriebszweck, die einheitliche Betriebsorganisation und der Dauercharakter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051119 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Wer ist Betriebsinhaber
Arbeitsrecht · Zweck des Betriebsbegriffs
Arbeitsrecht · Mehrere Arbeitsstätten als ein Betrieb
Familienrecht · Begriff und Wert eines Unternehmens
Anderes · Beginn der unternehmerischen Tätigkeit