Wer gilt im Betrieb überhaupt als Aufseher?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 83/87, 16.09.1987
- ...... wer den ganzen Arbeitsgang einer Arbeitspartie leitet.OGH 4 Ob 167/85, 14.01.1986
- Gemeinsames Schieben eines Anhängers - kein Aufseher.OGH 8 Ob 128/81, 10.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 33.
- OGH 8 ObA 22/25f, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 118/22a, 27.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 185/21a, 14.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.
Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.