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Ist eine Versetzung schlechter, wenn mein Ansehen darunter leidet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen liegt auch bei gleichem Lohn vor, wenn Sie am neuen Arbeitsplatz stärker gefährdet sind oder die Tätigkeit körperlich oder seelisch mehr von Ihnen verlangt. Das gilt ebenso, wenn die Versetzung Ihr Ansehen mindert und einer Herabstufung gleichkommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 18.10.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen" bei gleichbleibendem Lohn ist anzunehmen, wenn bei Ausübung der neuen Tätigkeit die Sicherheit des Dienstnehmers in höherem Maß gefährdet ist als früher oder wenn diese Tätigkeit größere Anforderungen an die psychische oder physische Kraft des Arbeitnehmers stellt, aber auch dann, wenn die Versetzung mit einer Minderung seines Ansehens verbunden ist, also gewissermaßen einer "Degradierung" des Arbeitnehmers gleichkommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Versetzung und Arbeitsvertrag

Entscheidend ist allein, ob die Versetzung durch Ihren Arbeitsvertrag gedeckt ist. Dass Sie lange denselben Arbeitsplatz hatten, engt Ihren Aufgabenkreis nicht automatisch darauf ein. Eine stillschweigende Vertragsänderung lässt sich daraus nicht ableiten.

günstig für Arbeitgeber Weisung zu anderer Tätigkeit

Ja, wenn die Tätigkeit noch im Rahmen der ursprünglich in groben Umrissen vereinbarten Beschäftigung liegt und für Sie keine Nachteile bringt. Weigern Sie sich in einem solchen Fall, kann das eine Entlassung rechtfertigen. Welcher Tätigkeitsbereich vereinbart ist, ergibt sich nicht allein aus Ihrer bisherigen Verwendung.

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