Zum Inhalt springen

Ist der Verlust meiner Leitungsfunktion eine Verschlechterung?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Führungskräfte
Verlieren Sie durch eine Versetzung Ihre Leitungsfunktion, wird Ihre neue Stellung im Betrieb weniger geschätzt oder werden Ihre Aufstiegschancen kleiner, dann gilt das als Verschlechterung Ihrer sonstigen Arbeitsbedingungen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Verlust einer Leiterfunktion, verminderte Wertschätzung der neuen Position im Betrieb und Einschränkung künftiger Aufstiegsmöglichkeiten als Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051194 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Ende einer befristeten Versetzung

Endet eine befristete Versetzung, die für Sie eine Verbesserung war, ist das keine verschlechternde Versetzung. Aus dem bloßen Ende dieser Befristung entsteht daher kein Anspruch auf eine Ergänzungszulage.

günstig für Arbeitgeber Abberufung von einem Funktionsdienstposten

Ja, solange es nicht willkürlich geschieht. Für Gemeindevertragsbedienstete in Niederösterreich gilt eine besondere Regel, die die Versetzung von einem Funktionsdienstposten erweitert. Unzulässig ist die Abberufung nur dann, wenn sie willkürlich erfolgt.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Verschlechterung durch eine Versetzung
Arbeitsrecht · Verschlechterung durch eine Versetzung
Arbeitsrecht · Verschlechternde Versetzung im Betrieb
Arbeitsrecht · Abberufung von einer Leitungsfunktion