Darf mich die Gemeinde von meiner Leitungsfunktion abberufen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 70/16h, 28.02.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
nö GVBG §4 Abs1; nö GVBG §11 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regel über die Versetzung von Vertragsbediensteten betrifft nur den Wechsel an einen anderen Dienstort. Eine Änderung Ihrer Tätigkeit ist dort nicht geregelt. Ohne Ihre Zustimmung darf man Ihnen daher nur jene Aufgaben zuweisen, die Ihr Dienstvertrag abdeckt.
Nein. Für Vertragsbedienstete steirischer Gemeinden sieht das Gesetz keine einseitige Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen vor. Ihr Dienstgeber kann solche Punkte also nicht ohne Ihre Zustimmung abändern.