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Muss der Betriebsrat vor meiner Versetzung zustimmen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Soll ein Arbeitsplatz dauerhaft gewechselt werden und verschlechtert das Entgelt oder die Arbeitsbedingungen, muss der Betriebsrat vorher zustimmen. Eine Zustimmung zu einer bereits durchgeführten Versetzung ist nicht möglich. Wird sie verweigert, kann sie in diesem Fall auch nicht ersetzt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Zustimmung des Betriebsrates zu einer dauernden verschlechternden Versetzung muss vor deren Vollzug eingeholt werden. Eine Zustimmung zu einer bereits vollzogenen Versetzung ist unzulässig und kann daher auch im Falle ihrer Verweigerung durch den Betriebsrat nicht durch das Einigungsamt ersetzt werden. VwGH vom 12.11.1980, Zl 1383/79; Veröff: ZAS 1982,31

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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