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Wie viel verdiene ich als freigestelltes Betriebsratsmitglied?

betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Sie erhalten das, was Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten. Wird im Betrieb zulässig kurzgearbeitet, sinkt auch Ihr Bezug; hätten Sie Überstunden leisten müssen, sind auch diese samt Zuschlag zu zahlen. Fallen die Umstände weg, für die ein veränderlicher Entgeltteil gewährt wurde, entfällt er.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Höhe des Entgeltes richtet sich danach, was das Betriebsratsmitglied verdient hätte, wenn es während der Zeit der Freistellung gearbeitet hätte; es handelt sich um den mutmaßlichen Verdienst. Wird im Betrieb zulässig unter entsprechender Lohnkürzung Kurzarbeit geleistet, reduziert sich auch der Verdienst des Betriebsratsmitgliedes. Hätte hingegen das Betriebsratsmitglied im Falle der Beschäftigung an seinem Arbeitsplatz Überstunden leisten müssen, sind auch diese samt Zuschlag zu zahlen. Variable Entgeltbestandteile sind dann nicht mehr weiterzuzahlen, wenn die Umstände, unter denen sie vor der Freistellung gewährt wurden, weggefallen sind, etwa bei Wegfall oder erheblichen Verringerung der Überstundenleistungen im Betrieb.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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