Werde ich für Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit bezahlt?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 72/18f, 30.10.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 115 · Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
- ArbVG § 116 · Freizeitgewährung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich ja, solche Besprechungen können zu Ihren Aufgaben als Betriebsratsmitglied gehören. Verlangt wird aber, dass sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, wenn sie sich bei entsprechender Einteilung ohne weiteres vor Arbeitsbeginn oder nach Arbeitsschluss erledigen lassen.
Ja. Die Tätigkeit als Wahlzeuge bei einer Betriebsratswahl ist eine so wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung, dass sie als Grund für eine Dienstverhinderung gilt. Sie behalten dafür Ihren Entgeltanspruch, obwohl keine Rechtspflicht zu dieser Tätigkeit besteht.