Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Entlassung anfechten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erfolgte die Entlassung unberechtigt, so sind ausgehend von der stigmatisierenden Tatsache der (wenn auch nicht gerechtfertigten) Entlassung die Anfechtungsgründe im Sinne des § 105 Abs 3 ArbVG zu prüfen.OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025
- Hier: Entlassungsanfechtung bei verfristeter Entlassung.OGH 9 ObA 20/19k, 23.07.2019
- Die genannten Voraussetzungen müssen somit kumulativ vorliegen. Bereits das Fehlen einer der beiden Voraussetzungen führt zur Klageabweisung.OGH 9 ObA 104/04s, 13.10.2004
- Eine im Sinne des § 106 Abs 2 iVm § 105 Abs 3 ArbVG anfechtbare Entlassung wird grundsätzlich wirksam. Erst ein der Anfechtungsklage stattgebendes Rechtsgestaltungsurteil beseitigt rückwirkend die Wirksamkeit einer solchen Entlassung.OGH 9 ObA 133/03d, 05.05.2004
- Das betriebliche Vorverfahren nach § 105 Abs 1 und 2 ArbVG ist nicht anzuwenden.OGH 9 ObA 208/01f, 19.09.2001
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- Wird das Vorliegen eines Entlassungsgrundes verneint, hat das Verfahren nach denselben Grundsätzen und mit denselben Beurteilungskriterien stattzufinden wie bei einer Kündigungsanfechtung.OGH 9 ObA 193/00y, 18.10.2000
- Hier: Entlassungsvorwurf ist nicht objektiviert.OGH 9 ObA 33/98p, 25.02.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 103/93, 02.07.1993
- Hier: KündigungOGH 9 ObA 103/93, 02.07.1993
- Das Gericht hat die Entlassung nach erfolgreicher Anfechtung als rechtsunwirksam aufzuheben.OGH 9 ObA 73/93, 14.04.1993
- Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet mangels Sozialwidrigkeit das Arbeitsverhältnis.OGH 9 ObA 67/90, 25.04.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029457 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 20.
- OGH 8 ObA 34/26x, 19.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 27/25s, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 39/24d, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 20/19k, 23.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 95/18p, 27.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 27
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
- ArbVG § 106 · Anfechtung von Entlassungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Verfahren über die Anfechtung einer Entlassung wird zuerst geprüft, ob überhaupt ein Entlassungsgrund vorliegt. Wird das bejaht, kommt es auf die von Ihnen geltend gemachten Anfechtungsgründe gar nicht mehr an.
Ja. Auch wenn Sie Ihre Entlassung bei Gericht anfechten, gelten dieselben Grundsätze wie sonst: Die Klage wahrt die Frist nur, wenn Sie das Verfahren ordentlich fortsetzen. Das gilt auch für Fristen, nach deren Ablauf ein Anspruch verfällt.