Arbeite ich im Schichtbetrieb?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 56/24m, 19.09.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AZG §4 Abs8
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.
Wird Ihnen für den Nachtdienst eine Ersatzruhezeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet und damit entlohnt wird, ist das kein zusätzliches Entgelt. Die Mehrleistung in der Nacht wird dadurch ausgeglichen, die Arbeitszeit wird nur anders verteilt. Anders kann es sein, wenn dabei ungleichwertige Arbeitszeiten gegeneinander abgerechnet werden.