Zählen meine Nachtdienste als Schwerarbeit für die Pension?
betrifft Arbeitnehmer, Pensionswerber, Arbeitgeber
Reine Nachtarbeit gilt nicht als Schwerarbeit. Verlangt wird ein Wechsel zwischen Tag- und Nachtdienst. Nur wenn Sie vor, zwischen oder nach den Nachtdiensten auch Tagdienst leisten, kann die Zeit als Schwerarbeit zählen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Wesentliches Wesensmerkmal des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV ist der notwendige Wechsel zwischen Tag‑ und Nachtdienst.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- 2. Rechtsgang zu 10 ObS 145/23fOGH 10 ObS 46/25z, 21.10.2025
- Keine Schwerarbeit, wenn es innerhalb eines Kalendermonats zu keinem Wechsel zwischen Tag- und Nachtdienst kommt.OGH 10 ObS 14/25v, 10.07.2025
- Das Vorliegen eines Dienstes im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV während der Nacht setzt voraus, dass zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr im Ausmaß von mindestens sechs Stunden gearbeitet wird. Ein Dienst ist nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung daher (nur) dann ein Nachtdienst, wenn innerhalb der angegebenen Uhrzeiten zumindest sechs Stunden gearbeitet wird. Trifft das nicht zu, ist der (einheitliche) Dienst ein Tagdienst, auch wenn Arbeit in der Nacht geleistet wird. Nach der Konzeption des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV ist ein Dienst daher entweder ein Nachtdienst, wenn die Tätigkeit zeitlich entsprechend gelagert ist, oder, wenn die Voraussetzungen des Nachtdienstes nicht erfüllt sind, ein Tagdienst.OGH 10 ObS 129/24d, 18.03.2025
- Das Vorliegen eines Dienstes im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV während der Nacht setzt voraus, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr im Ausmaß von mindestens sechs Stunden gearbeitet wird. Ein Dienst ist daher nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur dann als Nachtdienst anzusehen, wenn die Tätigkeit entsprechend zeitlich gelagert ist und (innerhalb der angegebenen Uhrzeiten) das angeführte Ausmaß erreicht.OGH 10 ObS 4/25y, 11.02.2025
- § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV stellt dabei auf „einzelne“ Dienste ab und der Wortlaut der Bestimmung lässt eine Teilung eines Dienstes in verschiedene Teile nicht zu. An einem solchen Wechsel einzelner Dienste im Rahmen eines Dienstplans fehlt es daher, wenn die Dienste immer am Tag (zu gleicher Zeit) beginnen und Nachtarbeit nicht unregelmäßig, sondern in jedem der Dienste erbracht wirdOGH 10 ObS 4/25y, 11.02.2025
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mangels Präjudizialität offen lassend, ob nur dem Arbeitszeitrecht entsprechende Dienste Schwerarbeitszeiten begründen können, also fortgesetzte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht mit Schwerarbeitsmonaten honoriert werden können, oder teleologische Erwägungen dazu führen, dem § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV (argumentum a minori ad maius) auch den Wechsel von Tag- zu Nachtdienst ohne dazwischen liegende Ruhezeit zu unterstellen.OGH 10 ObS 145/23f, 14.05.2024
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stellt reine Nachtarbeit kein Belastungsmoment iSd SchwerarbeitsV dar, das zum Vorliegen von Schwerarbeit führt. Es muss daher ein Schicht- oder Wechseldienst (im Rahmen eines periodischen Dienst- bzw Schichtplans) erbracht werden, das heißt, es muss vor, nach oder zwischen den sechs Nachtdiensten zumindest ein Wechsel zu einem Tagdienst stattfinden. Regelmäßig geleistete 24-Stunden-Dienste stellen daher keine Schwerarbeit dar.OGH 10 ObS 145/23f, 14.05.2024
- Hier: Bei der Beurteilung, ob während des Zeitraums von 22:00 bis 6:00 Uhr mindestens sechs Stunden an Schwerarbeit geleistet werden, sind aber echte Ruhepausen zumindest in dem Umfang, in dem sie weder gesetzlich als Arbeitszeiten gelten noch in die Arbeitszeit einzurechnen sind, nicht als Zeiten einer Tätigkeit zu berücksichtigen.OGH 10 ObS 81/22t, 13.12.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126106 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 10 ObS 46/25z, 21.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 145/23f, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
SchwerarbeitsV §1 Abs1 Z1
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