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Darf mein Chef Überstunden einfach eins zu eins mit Freizeit abgelten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Zeitausgleich für Überstunden oder Feiertagsarbeit setzt eine Vereinbarung mit Ihnen voraus. Wird er mit Normalarbeitszeit abgegolten, sind die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zuschläge zu berücksichtigen, es ist also nicht eins zu eins auszugleichen. Rechnet der Arbeitgeber ohne Vereinbarung einseitig eins zu eins ab, ist eine Weigerung, weitere Überstunden zu leisten, kein Entlassungsgrund.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zeitausgleich für Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist bei Ausgleich mit Normalarbeitszeit nicht im Verhältnis 1 : 1 zu gewähren, sondern es sind die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zuschläge entsprechend zu berücksichtigen. Wird die Überstundenleistung ohne Vereinbarung vom Arbeitgeber einseitig durch Zeitausgleich mit Normalarbeitszeit im Verhältnis 1 : 1 abgegolten, bildet die Verweigerung der Überstundenarbeit keinen Entlassungsgrund.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

ARG §7 Abs6; AZG §10; GewO 1859 §82 litf; KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §3 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Freizeitausgleich als Entgelt

Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

günstig für Arbeitgeber Abgeltung von Zeitguthaben und Abfertigung

Nein. War vereinbart, dass Sie Überstunden durch Zeitausgleich abbauen, und wird der Rest am Ende in Geld abgegolten, bleibt diese einmalige Zahlung außer Betracht. Sie fließt weder in die Abfertigung noch in die Kündigungsentschädigung oder die Urlaubsentschädigung ein.

Verwandte Fragen

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