Wann ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen berechtigt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.05.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Jedoch vermag eine angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens allein ein "betriebliches Erfordernis" für die Kündigung des Klägers nicht ausreichend zu begründen.OGH 9 ObA 19/98d, 10.06.1998
- Rationalisierungsmaßnahmen sind als "betriebliche Erfordernisse" anzusehen, die einer Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers entgegenstehen können.OGH 9 ObA 19/98d, 10.06.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 310/93, 10.12.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052025 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 51/18t, 17.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. Liegt aber einer der gesetzlichen Ausnahmegründe vor, darf der Betriebsinhaber trotz dieser Folgen kündigen. Die Beeinträchtigung muss dabei sehr wohl vorliegen; der Ausnahmegrund hebt nur die soziale Ungerechtfertigtheit auf.
Es genügt, dass in Ihrer Person liegende Umstände die betrieblichen Interessen so nachteilig berühren, dass ein vernünftiger Betriebsinhaber bei sachlicher Betrachtung kündigen würde und die Kündigung als angemessene Maßnahme erscheint. Werden die betrieblichen Interessen in erheblichem Maß berührt, überwiegen sie Ihr Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.