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Muss mein Arbeitgeber die wirtschaftlichen Gründe der Kündigung erklären?

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Beruft sich der Arbeitgeber im Kündigungsverfahren darauf, dass die Kündigung wirtschaftlich notwendig war, muss er das nachvollziehbar und sachlich begründet darlegen. Eine bloße Behauptung genügt nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die wirtschaftliche Bedingtheit der Kündigung muß vom Arbeitgeber in rational nachvollziehbarer Weise im Kündigungsverfahren dargetan werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051825 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Angabe der Entlassungsgründe

Die Gründe für eine Entlassung müssen in der Entlassungserklärung nicht angeführt werden. Es genügt, dass sie im Zeitpunkt der Entlassung tatsächlich vorlagen, auch wenn der Dienstgeber sie damals noch nicht kannte.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung und betriebliche Maßnahmen

Fechten Sie eine Kündigung an, prüft das Gericht nicht, ob die betrieblichen Maßnahmen des Unternehmens zweckmäßig oder richtig waren. Solche Entscheidungen liegen im wirtschaftlichen Ermessen des Betriebs. Das Gericht darf dem Betrieb auch keine wirtschaftlichen Maßnahmen vorschreiben.

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