Bekomme ich volle Zahlung, wenn der Schuldner mich vergessen hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zahlungsplan.OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021
- Hier: Sanierungsplan.OGH 10 Ob 11/18t, 26.06.2018
- Hier: Mitverschulden, weil die Gläubigerin (GmbH) trotz des Bestehens einer seit 2011 vollstreckbaren Forderung in beträchtlicher Höhe in einem Zeitraum von nahezu einem Jahr seit Eröffnung des Verfahrens bis zur Annahme des Zahlungsplans nicht in die Insolvenzdatei Einsicht nahm.OGH 3 Ob 189/14m, 18.03.2015
- Zur Begründung des Verschuldens nach § 156 Abs 6 KO genügt schon Fahrlässigkeit des Schuldners.OGH 2 Ob 110/09d, 06.05.2010
- Die Beweislast, dass die Forderung nur aus Verschulden des Schuldners im Ausgleich unberücksichtigt geblieben ist, trifft den Gläubiger.OGH 5 Ob 762/81, 22.12.1981
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Auch nur leichtes Mitverschulden des Gläubigers schließt seine Begünstigung durch volle Bezahlung seiner Forderung trotz des geschlossenen Ausgleiches aus.OGH 3 Ob 110/72, 12.10.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 156 · Rechtswirkungen des Sanierungsplans
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.
Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.