Muss ich die öffentliche Bekanntmachung einer Insolvenz selbst beachten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.05.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Hinweis: Die Ausgleichsordnung (AO) ist seit 1. Juli 2010 in der Insolvenzordnung (IO) aufgegangen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 17 Ob 5/21s, 19.05.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
AO §53 Abs6; KO §156 Abs6
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur dann, wenn ausschließlich der Schuldner die Nichtberücksichtigung verursacht hat, wobei schon Fahrlässigkeit genügt. Trifft Sie selbst auch nur ein leichtes Mitverschulden, entfällt diese Begünstigung. Den Nachweis müssen Sie als Gläubiger führen.
Die Pflicht, rechtzeitig ein Insolvenzverfahren zu beantragen, schützt alle Gläubiger. Wird sie verletzt und erleiden Sie als Gläubiger dadurch einen Schaden, können Sie sich darauf berufen. Die Vorschrift gilt als Schutzgesetz zu Ihren Gunsten.