Muss ich Geld zurückzahlen, das der Insolvenzverwalter irrtümlich überwies?
günstig für Insolvenzverwalter betrifft Gläubiger, Insolvenzverwalter, Schuldner, Unternehmer
Ja. Hat Ihnen der Insolvenzverwalter irrtümlich eine Forderung bezahlt, die eigentlich nur mit der Quote zu befriedigen gewesen wäre, können Sie das Geld nicht behalten. Zurückzuzahlen ist der Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und der voraussichtlichen Quote. Kommt es zu keiner Verteilung oder haben Sie Ihre Forderung gar nicht angemeldet, müssen Sie den ganzen Betrag zurückgeben.
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Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Die Bestimmung des § 47 Abs 2 IO regelt nur die Vorgangsweise bei Masseunzulänglichkeit, trifft aber keine Aussage darüber, ob eine bestimmte Forderung als Masseforderung einzustufen ist oder nicht. Vielmehr bezieht sich der letzte Satz des § 47 Abs 2 IO nach seiner systematischen Stellung ersichtlich nur auf die Verletzung der Rangordnung des § 47 Abs 2 IO im Fall der Masseunzulänglichkeit. Nicht geschützt ist der Konkursgläubiger, der durch einen Masseverwalter irrtümlich die Zahlung einer Konkursforderung erhalten hat. Der Rückforderungsanspruch wegen Bereicherung richtet sich gemäß § 1431 ABGB auf die Differenz zwischen Zahlung und voraussichtlicher Konkursquote, für den Fall, dass es zu keiner Quotenverteilung kommt oder der Gläubiger keine Konkursforderung angemeldet hat, auf den gesamten Zahlungsbetrag.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 245/15w, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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