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Wer entscheidet, ob ich als begünstigt behindert gelte?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung
Ob jemand als behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes gilt, entscheidet ausschließlich die Verwaltungsbehörde. Sie klärt dabei auch die Vorfrage, ob dieses Gesetz auf eine ausländische Person anwendbar ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Entscheidung, ob einer Person Behinderteneigenschaft (bisher Invalideneigenschaft) im Sinn des § 2 BEinstG ausschließlich zukommt, ist gemäß § 14 Abs 1 und 2 BEinstG ausschließlich der Verwaltungsbehörde zugewiesen, die dabei im Falle eines Ausländers auch die Vorfrage der Anwendbarkeit dieses Gesetzes gemäß § 2 Abs 4 BEinstG zu lösen hat. (§ 48 ASGG)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

BEinstG §2; BEinstG §14

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