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Gilt der Behindertenbescheid auch gegenüber meinem Arbeitgeber?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung
Der Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung wirkt auch gegenüber dem Arbeitgeber, obwohl dieser im Verfahren keine Parteistellung hat. Schon sein Vorliegen löst die rechtlichen Folgen aus, die eine Rechtsvorschrift daran knüpft. Daran sind alle gebunden, an die sich diese Vorschrift richtet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Feststellungsbescheid im Sinne des § 14 Abs 2 BEinstG entfaltet trotz mangelnder Parteistellung des Arbeitgebers volle Tatbestandswirkung auch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung genügt bereits, um bestimmte rechtliche Wirkungen hervorzurufen, die sich nicht aus dem Bescheid selbst, sondern daraus ergeben, dass der Bescheid in einer Rechtsvorschrift als Tatbestand für eine Rechtsfolge eingesetzt ist. Die Tatbestandswirkung umfasst daher nicht nur die durch den Bescheid Verpflichteten, sondern alle, an die die Rechtsvorschrift adressiert ist, welche die in Rede stehende Wirkung normiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beginn des Kündigungsschutzes für begünstigte Behinderte

Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.

günstig für Arbeitgeber Nachweis der Begünstigteneigenschaft

Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.

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