Gilt der Behindertenbescheid auch gegenüber meinem Arbeitgeber?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kündigungsschutz eines begünstigten Behinderten nach dem BEinstG beginnt erst mit jenem – im Bescheid ausdrücklich festgestellten – Zeitpunkt, für den das Vorliegen einer Behinderung von der Verwaltungsbehörde festgestellt wurde.OGH 8 ObA 5/23b, 29.03.2023
- Hier: Erfüllung der Voraussetzung des § 23a Abs 1 Z 2 AngG durch Abschluss eines Vergleichs im Gerichtsverfahren, in dem der Arbeitgeber keine Parteistellung hatte.OGH 8 ObA 32/18s, 28.08.2018
- Hier bei Bescheid über die Gewährung der Sozialhilfe verneint.OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
- Eine Drittwirkung ist nur dann anzunehmen, wenn ein Bescheid eine neue Rechtslage schafft (Gestaltungswirkung) oder wenn die Rechtsordnung (sonst) an die bloße Tatsache seiner Existenz Rechtsfolgen knüpft (Tatbestandswirkung).OGH 4 Ob 192/06y, 21.11.2006
- Die Feststellung der Behinderteneigenschaft im Sinne des BEinstG ähnelt in ihrer Funktion einer Statusentscheidung; der Bescheid entfaltet Tatbestandswirkung.OGH 9 ObA 86/06x, 11.08.2006
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- Hier: Rechtsgestaltender Bescheid gemäß § 27a Abs 2 BAG.OGH 10 ObS 25/01a, 20.03.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110351 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 8 ObA 5/23b, 29.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 86/18i, 17.12.2018
- OGH 8 ObA 32/18s, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.
Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.