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Ab wann gilt der besondere Schutz für begünstigte Behinderte?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer mit Behinderung, Arbeitgeber, Antragsteller
Der Bescheid, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten festgestellt wird, schafft die Begünstigung nicht, sondern hält sie nur fest. Sie tritt kraft Gesetzes ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens wirkt sie ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingebracht wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Mit der Ergänzung des § 14 Abs 2 InvEG im Rahmen der Novelle BGBl 111/1979 wurde klargestellt, dass der Bescheid, mit dem über die Zugehörigkeit einer Person zum Kreis der nach § 2 Abs 1 InvEG begünstigten Invaliden (nunmehr: Behinderten) abgesprochen wird, nur feststellenden Charakter hat, lediglich dem Nachweis der Begünstigung dient und das die Begünstigungen kraft Gesetzes mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens jedoch mit dem Ersten des Monates, in dem der Antrag eingebracht worden ist, wirksam werden (so schon ZAS 1986/3 sowie Arb 10584 = JBl 1987,398 = RdW 1987,204).)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

BEinstG §2; BEinstG §14 Abs2; InvEG §2 Abs1; InvEG §14 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beginn des Kündigungsschutzes für begünstigte Behinderte

Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.

günstig für Arbeitgeber Nachweis der Begünstigteneigenschaft

Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.

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