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Darf mir ein Kollektivvertrag meine Betriebspension kürzen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nur eingeschränkt. In bereits angefallene Leistungen darf auch ein Kollektivvertrag nicht beliebig eingreifen; die Schutzbestimmung dazu bindet auch die Kollektivvertragsparteien. Bei einem Eingriff durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung wird zusätzlich der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz herangezogen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Anwendung des BPG nur auf nach dem 01.07.1990 erworbene Anwartschaften. § 7 BPG soll lediglich sicherstellen, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht zum Verfall von Anwartschaften führt. § 8 BPG ist auf die Einstellung des Erwerbes künftiger Anwartschaften durch KollV nicht anwendbar. § 9 BPG ist auf jeden Eingriff in angefallene Leistungen anzuwenden und gemäß § 19 BPG daher auch für die Kollektivvertragsparteien bindend. Das Gleichbehandlungsgebot des § 18 Abs 1 BPG richtet sich an den Arbeitgeber. Bei Eingriff durch KollV oder BV ist im Wege des § 879 ABGB der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz anzuwenden (auch auf nach 01.07.1990 erworbene Anwartschaften).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052705 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

BPG ArtV Abs3; BPG §7; BPG §8; BPG §9; BPG §18 Abs1; BPG §19

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Änderung der Betriebspension durch Betriebsvereinbarung

Betriebsrat und Betriebsinhaber dürfen eine Betriebsvereinbarung in gewissen Grenzen ändern. Die Übertragung noch nicht angefallener Betriebspensionen an eine Pensionskasse braucht dafür nicht die Zustimmung der einzelnen Berechtigten. Auch eine Umwandlung in eine beitragsorientierte Zusage ist grundsätzlich möglich.

günstig für Arbeitgeber Änderung einer betrieblichen Pensionszusage

Ja, wenn die Zusage auf einer sogenannten freien Betriebsvereinbarung beruht und diese einen Änderungsvorbehalt enthält. Die Zusage wirkt dann wie ein Angebot des Arbeitgebers an Sie, das diesen Vorbehalt mitträgt. Auch nach Ihrer Annahme sind Änderungen und Verschlechterungen durch eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich.

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