Kann meine betriebliche Pensionszusage später verschlechtert werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 110/19w, 25.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 53/19f, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 29 · Begriff
- ArbVG § 97 · Betriebsvereinbarungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird ein Anspruch auf Betriebspension, der auf einer Betriebsvereinbarung beruht, durch eine neue Betriebsvereinbarung geändert, kommt es auf Ihre eigene Zustimmung oder Verzichtserklärung nicht an. Ob eine unzulässige Verschlechterung vorliegt, wird ohne Rücksicht auf diese Erklärung geprüft.
Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.