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Kann meine betriebliche Pensionszusage später verschlechtert werden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Pensionisten
Ja, wenn die Zusage auf einer sogenannten freien Betriebsvereinbarung beruht und diese einen Änderungsvorbehalt enthält. Die Zusage wirkt dann wie ein Angebot des Arbeitgebers an Sie, das diesen Vorbehalt mitträgt. Auch nach Ihrer Annahme sind Änderungen und Verschlechterungen durch eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.05.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abänderung der eine „freie BV" darstellenden Pensionszusage möglich ist: Der beim Abschluss der „freien" BV existent werdende Arbeitgeberwillen ist in ein an die Arbeitnehmer gerichtetes, auf Ergänzung der Einzelarbeitsverträge abzielendes Arbeitgeberoffert umzudeuten. Damit enthält auch das umgedeutete Offert den entsprechenden Änderungsvorbehalt, sodass auch nach Annahme durch die Arbeitnehmer Änderungen bzw Verschlechterungen der „freien" BV aufgrund einer Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zustimmung zur Änderung der Betriebspension

Wird ein Anspruch auf Betriebspension, der auf einer Betriebsvereinbarung beruht, durch eine neue Betriebsvereinbarung geändert, kommt es auf Ihre eigene Zustimmung oder Verzichtserklärung nicht an. Ob eine unzulässige Verschlechterung vorliegt, wird ohne Rücksicht auf diese Erklärung geprüft.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen der Regelung durch Kollektivvertrag

Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.

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