Darf ein Personalreferent bei der Betriebsratswahl kandidieren?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht jeder Vorgesetzte, der kraft seiner Stellung die Arbeit und unter Umständen die Arbeitszeit einteilt, Überstunden anordnen kann und sogar Einfluß in Gehaltsfragen nimmt, indem er Vorschlagsrechte wahrnimmt und Mitarbeiter beurteilt, ist deshalb leitender Angestellter im Sinne des § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG. Wesentlich ist vielmehr, daß der Einfluß auf die Führung des Betriebes maßgebend ist. Auf ein Vorschlags- bzw Vetorecht eingeschränkte Befugnisse reichen nicht aus.OGH 9 ObA 109/98i, 21.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 36 · Arbeitnehmerbegriff
- ArbVG § 59 · Anfechtung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.
Nein. Der Betriebsrat ist nicht Ihr gesetzlicher Vertreter für Ihre eigenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Ohne eine eigene rechtsgeschäftliche Grundlage darf er sie nicht geltend machen; verpflichten kann er Sie ohnehin nicht.