Kann ich einen Vergleich anfechten, wenn ich mich geirrt habe?
günstig für Anfechtender betrifft Vertragspartner, Schuldner, Gläubiger, Konsumenten, Unternehmer
Auch ein Anerkenntnis, mit dem Sie einen Streit endgültig bereinigen wollten, können Sie wegen eines Irrtums bekämpfen. Voraussetzung ist, dass beide Seiten bestimmte Umstände beim Abschluss als sicher und unstrittig angesehen und deshalb gar nicht mitbereinigen wollten. Irren Sie sich über genau diese Grundlage, ist eine Anfechtung möglich, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Auch ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über die Vergleichsgrundlage bekämpft werden; wenn die Parteien gewisse Umstände beim Vergleichsabschluß als feststehend, als sicher, unzweifelhaft und unstrittig angenommen haben und daher nicht der Streitbereinigung unterwerfen wollten, berechtigt ein Irrtum darüber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Anfechtung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anerkenntnis nach Verkehrsunfall.OGH 2 Ob 344/00b, 11.01.2001
- Das Anerkenntnis unterliegt - da es als Unterart des Vergleiches angesehen wird - im wesentlichen auch den dafür bestehenden Regeln.OGH 8 Ob 508/89, 31.05.1989
- Sowie bei arglistiger Irreführung.OGH 8 Ob 229/83, 12.04.1984
- Anerkenntnis einer Masseforderung durch den Masseverwalter.OGH 4 Ob 30/81, 16.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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