Zum Inhalt springen

Muss der Schädiger jeden Schaden ersetzen, wenn er Vorschriften verletzt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Unternehmer, Versicherungen
Die Verletzung einer Schutzvorschrift verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden gerade jenes Gut betrifft, das die Vorschrift schützen soll. Schäden, die außerhalb dieses Schutzzwecks liegen, sind nicht zu ersetzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Der Verstoß gegen ein Schutzgesetz verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden aus der Verletzung eines Rechtsgutes entstanden ist, zu dessen Schutz die Schutznorm erlassen worden ist. BGH vom 23.11.1955, VI ZR 193/54; Veröff: VersR 1956,36; hiezu mit Anmerkung von Böhmer VersR 1956,126

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Was als Schutzgesetz gilt

Ein Schutzgesetz muss kein förmliches Gesetz sein. Es genügt jede Rechtsvorschrift, die inhaltlich einen Schutzzweck verfolgt. Auch eine Verordnung kann daher ein Schutzgesetz sein.

günstig für Geschädigter Haftung bei Verletzung einer Schutzvorschrift

Wer eine Vorschrift verletzt, die Schäden verhindern soll, haftet für den entstandenen Schaden. Von dieser Haftung kommt er nur frei, wenn er beweist, dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte. Diesen Beweis muss er selbst erbringen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schutzzweck der Norm beim Schadenersatz
Schadenersatz · Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
Schadenersatz · Verletzung der geschützten Interessen
Schadenersatz · Haftung nur im Schutzbereich der Norm
Schadenersatz · Schutzzweck einer übertretenen Vorschrift