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Hafte ich für Störungen, die ein anderer auf meinem Grund verursacht?

günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Miteigentümer, Nachbar, Mieter
Ja. Als Eigentümer oder Miteigentümer haften Sie auch dann, wenn nicht Sie selbst die Störung verursachen. Voraussetzung ist, dass Sie die Einwirkung dulden, obwohl Sie berechtigt und in der Lage gewesen wären, sie zu verhindern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.04.2021 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Haftung des Liegenschaftsmiteigentümers ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Hälfteeigentümer die vom anderen Hälfteeigentümer beauftragte schadensursächliche Baumaßnahme duldet, obwohl er sie zu hindern berechtigt und imstande gewesen wäre und damit der erforderliche Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Schadenseintritt hergestellt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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