Darf der Nachbar den Hang an der Grundgrenze abgraben?
günstig für Nachbar betrifft Nachbar, Grundeigentümer, Bauherr
Nein, wenn Ihr Boden oder Ihr Gebäude dadurch die nötige Stütze verliert. Auch das Abgraben eines Hanges an der Grundgrenze oder des Hangfußes kann eine verbotene Vertiefung sein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Eine nach § 364 b ABGB verbotene Vertiefung kann auch durch Abgraben eines Hangs an der Grundgrenze oder durch Abgraben des Hangfußes verursacht werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 123/16s, 25.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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