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Darf der Nachbar so graben, dass mein Haus nachgibt?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Bauherren, Hauseigentümer, Baufirmen
Nein. Niemand darf sein Grundstück so tief ausgraben, dass der Boden oder das Gebäude des Nachbarn die nötige Stütze verliert, es sei denn, er sorgt für eine ausreichende andere Befestigung. Das gilt auch für Arbeiten unter der Erde, etwa wenn beim Abbruch die Kellerdecke entfernt wird und dadurch die Fundamente nachgeben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

§ 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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