Darf der Nachbar graben, wenn mein Grund dadurch nachgibt?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Bauherren, Bauunternehmer
Nein. Die Regel schützt die Festigkeit und Standsicherheit Ihres Grundstücks gegen Eingriffe in die Beschaffenheit des Bodens. Dazu zählt auch, wenn sich die Strömungsverhältnisse im Boden zu Ihrem Nachteil verändern, ebenso ein Bau oder eine Ablagerung, die den Erddruck erhöht. Ob die Maßnahme ortsüblich ist, spielt dabei keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Zweck der Bestimmung ist ganz allgemein die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in die natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit des Nachbargrundstücks bewirken. Als solcher Eingriff ist es anzusehen, wenn durch Veränderungen der Bodenbeschaffenheit durch den Oberlieger die Strömungsverhältnisse im Boden zum Nachteil des Unterliegers verändert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erfasst ist auch das Aufführen eines Baues oder das Ablagern von Material, das durch Erhöhung des Erddrucks zu Auswirkungen auf dem Nachbargrund führt.OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019
- Auch Beeinträchtigungen an einem Grenzzaun und überhaupt an jeder Anlage auf dem Nachbargrundstück fallen in den Schutzbereich des § 364d ABGB.OGH 8 Ob 100/11f, 24.10.2011
- Eine „Vertiefung" im Sinn des § 364b ABGB setzt immer menschliche Einwirkung im weitesten Sinn voraus.OGH 5 Ob 163/08v, 21.10.2008
- Die normative Bedeutung dieser Bestimmung liegt darin, dass eine Eigentumsbeeinträchtigung durch Vertiefung des Nachbargrundstücks jedenfalls unzulässig ist, ohne dass solche Einwirkungen das nach § 364 Abs 2 ABGB zu duldende Maß überschreiten müssen.OGH 5 Ob 163/08v, 21.10.2008
- Die normative Bedeutung dieser Bestimmung liegt darin, dass eine Eigentumsbeeinträchtigung durch Vertiefung des Nachbargrundstücks jedenfalls unzulässig ist, dass solche Einwirkungen immer das nach § 364 Abs 2 ABGB zu duldende Maß überschreiten.OGH 5 Ob 130/00d, 12.12.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die allfällige Ortsüblichkeit spielt bei Ansprüchen nach § 364b ABGB keine Rolle.OGH 7 Ob 573/92, 30.07.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 123/16s, 25.10.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 164/15a, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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