Muss ich eine Grabung dulden, die ortsüblich ist?
günstig für Nachbar betrifft Nachbar, Grundeigentümer, Bauherr
Nein. Verliert Ihr Boden oder Ihr Gebäude durch eine Vertiefung des Nachbargrundstücks die nötige Stütze, ist das jedenfalls unzulässig. Ob dabei das ortsübliche Maß überschritten wird, spielt keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.07.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Beim Verbot des § 364 b ABGB kommt es nicht darauf an, dass das ortsübliche Maß überstiegen wird. (vergleiche 7 Ob 573/92 = JBl 1993,188)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die normative Bedeutung dieser Bestimmung liegt darin, dass eine Eigentumsbeeinträchtigung durch Vertiefung des Nachbargrundstücks jedenfalls unzulässig ist, ohne dass solche Einwirkungen das nach § 364 Abs 2 ABGB zu duldende Maß überschreiten müssen.OGH 5 Ob 163/08v, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 1/19i, 25.07.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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