Schützt eine Baubewilligung vor Ansprüchen des Nachbarn?
günstig für Nachbar betrifft Bauherren, Nachbarn, Grundstückseigentümer
Nein. Eine Bewilligung der Baubehörde, etwa für eine Vertiefung des Grundstücks, regelt die privatrechtlichen Beziehungen zum Nachbarn nicht. Sie nimmt einer Schädigung des Nachbarn daher nicht die Rechtswidrigkeit.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des § 364 a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die baubehördliche Genehmigung hat die gleiche tatsächliche Wirkung, wie sie in § 364 a ABGB einer behördlich genehmigten Anlage zuerkannt wird. (so die ständige Rechtsprechung sei SZ 48/61)OGH 1 Ob 46/88, 15.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 10 Ob 19/22z, 18.10.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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